Förderfähige Maßnahmen der Anlagentechnik zu Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Geförderte Heizungen (KFW):
Kauf und die Installation von:
- solarthermischen Anlagen
- Biomasseheizungen
- elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- wasserstofffähigen Heizungen
- innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
- die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
- die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
Förderkonditionen:
Grundförderung 30 % der förderfähigen Kosten
(Förderfähige Kosten Einfamilienhaus: 28.000 Euro)Klimageschwindigkeitsbonus + 16% bei Austausch der funktionstüchtigen min. 20 Jahre alten Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder Biomasseheizung.
Der Einkommensbonus für selbstnutzende Eingentümerinnen und Eigentümer beträgt:
40 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro
30 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro
10 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 Euro
Die Bemessungsgrenze des Haushaltsjahreseinkommen erhöht sich um einen einmaligen Familienzuschlag in Höhe von 10.000 Euro mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt.
Wertschöpfungsbonus
Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Für Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt, gebaut bzw. zusammengebaut wurden, ist die Grundförderung von 30 % durch den Wertschöpfungsbonus weiterhin möglich. Für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt, gebaut bzw. zusammengebaut wurden, sinkt die Grundförderung auf 15 %.
Maximale Förderhöhe 70 %
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Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie auf der Seite KFW.de .