Förderfähige Maßnahmen der Anlagentechnik zu Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Geförderte Maßnahmen (KFW):
Kauf und die Installation von:
- solarthermischen Anlagen
- Biomasseheizungen
- elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- wasserstofffähigen Heizungen
- innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
- die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
- die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
Förderkonditionen:
Grundförderung 30 % der förderfähigen Kosten
(Förderfähige Kosten Einfamilienhaus: 30.000 Euro)
(Förderfähige Kosten Mehrfamilienhaus: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit)Klimageschwindigkeitsbonus + 20 % bei Austausch der funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder der min. 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung.
Einkommensbonus + 30 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 40.000 Euro.
Effizienzbonus für Wärmepumpen +5 %
Maximale Förderhöhe 70 %
Führen Sie Ihren eigenen Vorab-Check online bei der KFW durch: Zum Vorab-Check
Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie auf der Seite KFW.de .