Förderfähige Maßnahmen der Anlagentechnik zu Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)


Geförderte Maßnahmen (KFW):

    • solar­thermischen Anlagen
    • Bio­masse­heizungen
    • elektrisch ange­triebenen Wärme­pumpen
    • Brenn­stoff­zellen­heizungen
    • wasser­stoff­fähigen Heizungen
    • innovativer Heizungs­technik auf Basis erneuer­barer Energien

    • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
    • Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt
    • die Fach­planung und Bau­begleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz
    • die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker


Förderkonditionen:

Maximale Förderhöhe 70 %


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Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie auf der Seite KFW.de .