Förderung für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KFW) 


Erreichen eines Effizienzhaus-Standards (EH 85, 70, 55, 40)

Es werden alle energetischen Maß­nahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen gefördert. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.


Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht. 


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Weitere Informationen und Konditionen finden Sie auf der Seite der KFW: Wohngebäude - Kredit