Förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle
Geförderte Einzelmaßnahmen (BEG EM):
Wärmedämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke
Austausch von Fenstern und Außentüren
Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
Förderkonditionen:
15 % der förderfähigen Ausgaben ohne iSFP
(Förderfähig Ausgaben für energetische Maßnahmen betragen insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr)20 % der förderfähigen Ausgaben mit iSFP
(Förderfähig Ausgaben für energetische Maßnahmen betragen insgesamt 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr)
Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie auf der Seite BAFA.de.