Förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle
Geförderte Einzelmaßnahmen (BEG EM):
- Wärmedämmung von Dach, Fassade und Geschossdecken
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- Optimierung der Heizungsanlage
Förderkonditionen:
15 % der förderfähigen Ausgaben ohne iSFP
(Förderfähig Ausgaben für energetische Maßnahmen betragen insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr)15 % der förderfähigen Ausgaben mit iSFP
20% ab einem Investitionsvolumen von 30.000 € . Die 20 % entfallen auf dem Betrag, der die 30.000 € übersteigt.
(Förderfähig Ausgaben für energetische Maßnahmen betragen insgesamt 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr)
Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie auf der Seite BAFA.de.